Die chirurgische Therapie ist langfristig die einzig wirksame Behandlung des krankhaften Übergewichtes bei Patienten mit einem Body Mass-Index > 35 kg/m2 und entsprechenden Begleiterkrankungen. Darin sind sich die verschiedenen nationalen Fachgesellschaften (SMOB) und die Weltorganisation IFSO (International Federation for Surgery of Obesity) einig.
Verschiedene medizinische Voraussetzungen für einen Eingriff müssen bei jedem Patienten jedoch erfüllt sein, wie z.B. Abwägen des Operationsrisikos für den einzelnen Patienten, Kooperationsfähigkeit, Einverständnis für die notwendige lebenslange Nachsorge nach einem Eingriff und der klare Wille, sich den diätetischen Anforderungen bei den verschiedenen Operationsverfahren zu unterziehen, damit Komplikationen vermieden werden können.
Neben diesen medizinisch definierten Bedingungen haben Politik und Gesundheitsbehörden – namentlich die Eidgenössische Leistungskommission (ELK) – unabdingbare Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten für Übergewichtsoperationen durch die Krankenversicherungen festgelegt.
Die Kosten werden übernommen:
Kostengutsprachegesuche für bariatrische Eingriffe sind für die hochspezialisierten Primär- und Referenzzentren nicht notwendig. Trotzdem kommt es vor, dass eine Krankenkasse aus gewissen Gründen ein Kostengutsprachegesuch einfordert.
Der Eingriff muss an einem Spitalzentrum durchgeführt werden, das über ein interdisziplinäres Team mit der notwendigen Erfahrung verfügt (Übergewichtschirurgie, Innere Medizin/Bariatrie, Ernährungsberatung, Psychotherapie, 24h-Notfalldienst 365 Tage/Jahr, Intensivpflegestation oder mind. "Intermediate Care"). Des Weiteren muss die Klinik von der SMOB (Swiss Study Group for Morbid Obesity and Metabolic Disorder) akkreditiert sein und von der GD (Gesundheitsdirektion) des Kantons eine Erlaubnis für die Übergewichtschirurgie haben, da die Krankenkassen die Kosten sonst nicht übernehmen müssen. Die Klinik muss ferner ein Evaluationsregister führen.